Vertragsgestaltung und Vergütung
zmarTWork Berater und Interim Manager werden regelmäßig auf Basis von Dienstleistungsverträgen tätig.
In besonderen Fällen kann auch ein befristeter Anstellungsvertrag sinnvoll sein.
Vergütet werden im Allgenmeinen die tatsächlich angefallenen Aufwände (Arbeitsstunden) zzgl. Nebenkosten.
Oft wird ein pauschaler Tages- oder Monatssatz vereinbart, der sich nach der Komplexität und der Dauer des Auftrages und nach der erforderlichen Qualifikation richtet.
Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Auslagen, usw.) werden zusätzlich nach tatsächlichem Aufwand gegen Belege abgerechnet oder mittels einer weiteren Pauschale abgegolten.
Um die unternehmerische Verantwortung und die damit verbundene Ergebniswirksamkeit für beide Seiten sinnvoll abzubilden, wird häufig ein variabler bzw. erfolgsabhängiger Vergütungsanteil vereinbart.
Die Fakturierung erfolgt monatlich für den jeweils abgelaufenen Monat.
